Fachamt: Sozialverwaltung
Beschreibung der Dienstleistung:
Bei geringem Einkommen besteht unter Umständen ein Anspruch auf Zuschuss (Wohngeld) zur monatlichen Miete. Entscheidungsträger ist die Wohngeldstelle des Main-Kinzig-Kreises
Mitzubringende Unterlagen:
Je nach Umständen des Einzelfalles unterschiedlich. Eine telefonische Rücksprache wird empfohlen.
Wohngeldstelle des MKK