Fachamt: Einwohnermelde- und Passamt
Wer in eine neue Wohnung innerhalb von Linsengericht (Einzige-, Haupt- oder Nebenwohnung) umzieht, muss dies der Meldebehörde innerhalb einer Woche mitteilen. Bei Familien genügt die Vorsprache eines Familienmitglieds, das die Ausweise aller vorlegt.
Mitzubringende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise bei minderjährigen Kindern ohne Ausweis die Geburtsurkunde
Weitere Hinweise / Anregungen:
Vorsprache persönlich oder durch schriftlich bevollmächtigte Person (formlos)