Der Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und den Beschluss zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Die räumlichen Geltungsbereiche sind aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau und Großenhausen, mit Begründung in der Zeit vom
07.10.2019 bis einschließlich 08.11.2019
im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, Bauamt, Zimmer Nr. 1.15, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, eingebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Linsengericht sind:
Montag und Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr·bis 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 07.10.2019 auf der Internetseite der Gemeinde Linsengericht, www.linsengericht.de und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Linsengericht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Linsengericht, den 24.09.2019
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez. Albert Ungermann
Bürgermeister