Es wird darauf hingewiesen, dass die Vierteljahresbeträge zum 15.08.2019 fällig sind für
und
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeinde Linsengericht zu überweisen. Bei Nichtbeachtung des Fälligkeitstermins sind wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften gehalten, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Linsengericht, den 08.08.2019
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.:
Albert Ungermann
Bürgermeister