Fälligkeit von Steuern und Abgaben


Es wird darauf hingewiesen, dass die Vierteljahresbeträge zum 15.08.2019 fällig sind für

Steuern und Abgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Hundesteuer)

und

Gewerbesteuervorauszahlungen


Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeinde Linsengericht zu überweisen. Bei Nichtbeachtung des Fälligkeitstermins sind wir auf Grund gesetzlicher Vorschriften gehalten, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

 

Linsengericht, den 08.08.2019

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.:

Albert Ungermann
Bürgermeister