Öffentliche Mahnung


Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass zum 15. August 2019 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:

Grundsteuer A und B                         3. Quartal 2019

Abfallgebühren                                   3. Quartal 2019

Gewerbesteuer                                   3. Quartal 2019

Hundesteuer                                       3. Quartal 2019

Gebühren und Beiträge                     3. Quartal 2019

 

Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern, Gebühren und Beiträgen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 11. September 2019 an die Gemeindekasse Linsengericht zu zahlen.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.

Wird jedoch nach dem 11.September 2019 wegen der gleichen Forderung eine schriftliche Mahnung wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz; gebührenpflichtig.

 

Linsengericht, den 28. August 2019

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.:

Albert Ungermann
Bürgermeister