Verhalten an Bushaltestellen


Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Linsengericht

Verhalten an Bushaltestellen

Aus gegebenen Anlass ist es erforderlich geworden nochmals alle Verkehrsteilnehmer auf das Verhalten an Bushaltestellen hinzuweisen. Gerade im Hinblick auf die Sicherheit von Schulkindern, älteren und behinderten Menschen an den Haltestellen ist es wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer entsprechend der Straßenverkehrsordnung verhalten.

Busse mit Warnblinker, die an Haltestelle stehen, dürfen nur im Schritt-Tempo überholt werden. Schritt-Tempo heißt, dass die Tachonadel sich noch nicht bewegt, obwohl der Wagen rollt. Auf mehrspurigen Straßen muss auch der Gegenverkehr vom Gas und Schritt-Tempo fahren, wenn auf der anderen Straßenseite ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle steht.
Verstöße können mit bis zu 760,00 EUR Bußgeld, zwei Punkten und einem Fahrverbot geahndet werden.

Linsengericht, den 07.11.2019

gez: Ungermann
Der Bürgermeister
als Ordnungsbehörde