Raumordnungsverfahren (ROV) nach § 15 ROG a.F. für die Neubaustrecke (NBS) Gelnhausen - Kalbach

Durchführung des Raumordnungsgesetzes (ROG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UPVG)  Raumordnungsverfahren (ROV) nach § 15 ROG a.F. für die Neubaustrecke (NBS) Gelnhausen - Kalbach

Der Bund ist gemäß den Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a und 87e Grundgesetz für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ermittelt und priorisiert der Bund den Aus- und Neubaubedarf der Verkehrsinfrastruktur. Der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ist eine Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1874), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3221), in dem das Projekt Ausbaustrecke (ABS)/Neubaustrecke (NBS) Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt im Abschnitt 2 als laufende Nummer 2 mit vordringlichem Bedarf enthalten ist. Bestandteil des Projektes ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt im BVWP 2030 sind folgende Teile:

·             3. und 4. Gleis Hanau – Gelnhausen, Vmax 200 km/h (Ausbaustrecke – ABS),

·             Zweigleisige NBS Gelnhausen – Mottgers, Vmax 250 km/h, mit beidseitigen höhenfreien zweigleisigen  

              Verbindungskurven Richtung Fulda und Würzburg an die Schnellfahrstrecke (SFS) Fulda – Würzburg,

und als Alternative hierzu

·             die zweigleisige NBS Gelnhausen – Fulda mit Verbindungskurven der NBS zur Strecke 3600 (Kinzigtalbahn),

              höhenfreie Einbindung in die SFS Fulda – Würzburg, Vmax 200 km/h sowie Blockverdichtung Aschaffenburg –          

             Nantenbach,

·             die zweigleisige ABS/NBS im Korridor Wildeck/Blankenheim – Bad Hersfeld – Kirchheim/Langenschwarz,

              Vmax 200 km/h, höhenfreie Einbindung in die NBS Kassel – Fulda.

Im Rahmen des Projektes des BVWP ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt plant die Trägerin der Planung, die DB Netz AG, eine NBS zwischen Gelnhausen und der Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg.  Hierfür beantragt sie unter dem Projektnamen NBS Gelnhausen - Kalbach mit Schreiben vom 16. April 2020 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I, 2986 – ROG a.F.) für die in den ROV-Unterlagen beschriebene Antragsvariante IV sowie für die von ihr eingeführten Trassenalternative Variante VII (in der Raumordnungsunterlage als ernsthaft in Betracht kommend bezeichnet). Die Antragsvariante IV verläuft von Gelnhausen aus eher kinzigtalnah und schließt bei Mittelkalbach an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an. Die Variante VII verläuft von Gelnhausen aus eher am Rande des Vogelsberg und schließt nördlich Niederkalbach an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an.

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt führt das Raumordnungsverfahren in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel durch. Das Raumordnungsverfahren dient gemäß § 15 ROG a.F. insbesondere zur Abstimmung des Vorhabens mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger sowie zur Feststellung seiner Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind auch eingeführte Trassenalternativen.

Die ROV-Unterlagen bestehen aus elf Ordnern, insbesondere aus:

Ordner 1: Teil A bis E – Hauptteil der Raumordnungsunterlagen (Teil A Allgemeinverständliche Zusammenfassung; Teil B Erläuterungsbericht; Teil C RVU/UVU Alternativenprüfung; Teil D Ermittlung und Begründung der Antragsvariante des Vorhabenträgers; Teil E Auswirkungsprognose)

Ordner 2a und 2b: Karten zur Antragsvariante

Ordner 3a: Teil F – Anhang zur RVU / UVU

Ordner 3b und 3c: Karten zum Variantenvergleich

Ordner 3d und 3e: Ergänzende Karten Schallimmissionen

Ordner 4a: Risikobewertung Artenschutz und Natura 2000

Ordner 4b: Fachgutachten Natura FFH-Verträglichkeit

Ordner 5: Weitere Gutachten: 01 Hydrogeologische Untersuchung; 02 Geologische Untersuchung der Varianten IV und VII; 03 Grobkonzept Altlasten und Entsorgung für die Varianten IV und VII; 04 Schalltechnische Untersuchung; 05 Dokumentation der Datenrecherche; 06 Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I, S. 94 – UVPG a.F.) eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Diese befasst sich mit den raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern unter überörtlichen Gesichtspunkten. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich aus Nr. 14.7 der Anlage 1 zum UVPG a.F.

Das Raumordnungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um ein behördeninternes Gutachten, das in den folgenden Zulassungsverfahren als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen ist. Das Raumordnungsverfahren ersetzt nicht das oder die nachfolgende(n) Planfeststellungs- oder andere Zulassungsverfahren. Die landesplanerische Beurteilung wird veröffentlicht werden.

Die Trägerin der Planung hat zur Prüfung der Umweltverträglichkeit Unterlagen zu den folgenden Schutzgütern

·             Menschen/Bevölkerung (Wohnen und Wohnumfeld, Gesundheit und Wohlbefinden)

·             Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Schutzgebiete, geschützte und schutzwürdige Biotope,

              Europarechtlich geschützte Arten und ihre Lebensräume, Gutachten zur Natura 2000-Verträglichkeit)

·             Boden und Fläche (Geologie, Bodentypen)

·             Wasser (Grundwasser, Fließ- und Stillgewässer, Überschwemmungsgebiete)

·             Luft und Klima

·             Landschaft

·             Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie den

·             Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

vorgelegt.

Die Öffentlichkeit wird in das Beteiligungsverfahren einbezogen. Hierzu werden

in der Zeit vom 2. Juni bis 30. September 2020 für

jedermann zur allgemeinen Einsichtnahme verschiedene Optionen angeboten:

·       Zur Anhörung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 2. Juni bis einschließlich 30. September 2020 bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht, Amtshofstraße 1,

63589 Linsengericht, Zimmer 1.19, 1.OG aus und können dort während der Dienststunden von

·       Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie

·       Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

·       Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

von jeder Person eingesehen werden.

 

Sollten während des Offenlagezeitraums aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, dass bis zur Aufhebung der Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung möglich sein dürfte. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch zu erfragen:   06051 / 709 – 170 oder  

06051 / 709 – 123.

 

·       Außerdem ist Einsichtnahme in die ROV-Unterlagen (in Papierform) während der Dienststunden (Montag bis 

        Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) im Regierungspräsidium Darmstadt,

        Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt, sowie im Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1,

        34117 Kassel (Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr).

Sollten während des Offenlagezeitraums aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt auch hier: Bis zur Aufhebung der Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 06151 12-6964 (Darmstadt), Tel.: 0561 106-3119 (Kassel)) möglich.

 

·       Die ROV-Unterlagen können zudem digital während dieses Zeitraums auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter (https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Presse ➔ Öffentliche Bekanntmachungen ➔ Regionalplanung und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel unter https://rp-kassel.hessen.de – Rubrik: „Presse ➔ Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

 

·       Außerdem können die ROV-Unterlagen während dieses Zeitraums digital unter

www.rp-darmstadt.hessen.de bzw. www.rp-kassel.hessen.de in der Rubrik „IM BLICKPUNKT“ mit Link zum UVP-Portal der Bundesländer http://www.uvp.hessen.de/ eingesehen werden.

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Federführung für das ROV übernommen. Während des Offenlagezeitraums vom 2. Juni bis einschließlich 30. September 2020 kann zu dem Vorhaben einschließlich der von der Trägerin der Maßnahme eingeführten Trassenalternativen von jedermann Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind möglich:

·             Über das Online-Beteiligungsportal

www.rp-darmstadt.hessen.de in der Rubrik „IM BLICKPUNKT“ und

www.rp-kassel.hessen.de in der Rubrik „IM BLICKPUNKT“

·             Per E-Mail: Beteiligung-ROV@rpda.hessen.de

·             Schriftlich oder zur Niederschrift im Dezernat 31.1 Regionalplanung, Geschäftsstelle der Regionalversammlung, Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1- 3, 64283 Darmstadt

Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeiten die verfahrensführenden Landesplanungsbehörden die Daten auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Trägerin der Planung zur Prüfung oder Verifizierung. Daher werden auch Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und im Internet bereitgestellt.

Darmstadt, 22. April 2020                                             Regierungspräsidium Darmstadt

                                                                                           III 31.1 – 93d 08/05 -190