Bauleitplanung der Gemeinde Linsengericht Bebauungsplan "Am Weinberg II", OT Lützelhausen


Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linsengericht hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans „Am Weinberg II“ der Gemeinde Linsengericht, OT Lützelhausen mit Begründung in der Zeit vom

02.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023

im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, Zehntscheune, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.

Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, eingebracht werden.

Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Linsengericht sind:

Montag bis Freitag                    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter 06051-709-123 oder 06051-709-170.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 02.05.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Linsengericht, www.linsengericht.de und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Linsengericht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Linsengericht, 19.04.2023

Der Vorstand der
Gemeinde Linsengericht

gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister