Gemeindevorstand beschließt Erleichterungen und sagt 50 Jahrfeier ab


Aufgrund der mittlerweile vielfältigen und einschneidenden Maßnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen hat der Gemeindevorstand Linsengericht getagt und für diese Sondersituation verschiedene Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen.

So werden die Gebühren für die Kindertagesstätten sowie für das Mittagessen für die Zeit der Nichtbetreuung erlassen. Dies geschieht in der Form, dass der geplante Gebühreneinzug am 10. April ausgesetzt wird. „Grundsätzlich soll für die Zeit, in der keine Betreuung stattfindet, auch keine Gebühr gezahlt werden“ so Bürgermeister Albert Ungermann. Diese Regelung gilt auch für das Mittagessen und beschränkt sich ausschließlich auf die jetzige Ausnahmesituation. Ferner wird von Beitreibungsmaßnahmen wie Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen bzw. Vollstreckungen bis vorerst 30. Juni 2020 verzichtet. Im Einzelfall kann sich jeder vertrauensvoll an die Gemeinde wenden“, so Bürgermeister Albert Ungermann. In diesem Zusammenhang bestand auch Einigkeit, die für August dieses Jahres geplante 50 Jahrfeier der Gemeinde aufgrund der prekären Lage durch das Corona-Virus ins Jahr 2021 zu verlegen.