Nachdem nun der Übergang zum eingeschränkten Regelbetrieb stattgefunden hat und heute hierzu eine Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern und dem Landrat erfolgte, fassen wir alle aktuellen Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb in den Linsengerichter Kindertagesstätte zusammen.
Zunächst sei erwähnt, dass die Gemeinde Linsengericht ausdrücklich daran interessiert ist, schnellstmöglich zu einem Regebetrieb zurückzukehren. Dies ist jedoch von dem Infektionsgeschehen und den Vorgaben vom Land Hessen, wie auch vom Kreis abhängig. So bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den nächsten Wochen darstellt, um eine weitere Öffnung, und somit mehr Eltern eine Betreuung zu ermöglichen.
Derzeit ist es nicht möglich, die Hälfte der Gruppengröße zu überschreiten, so dass weiterhin nicht alle Kinder in den Einrichtungen betreut werden können.
Es bleibt festzuhalten, dass Kinder mit Anspruch auf eine Notbetreuung wie in den Wochen zuvor, weiterhin betreut werden. Bei der Vergabe weiterer freier Plätze werden in erster Linie Härtefälle berücksichtigt. Noch verfügen die Linsengerichter Einrichtungen über Betreuungskapazitäten. Daher ist es sehr wichtig, dass die Eltern sich bei den jeweiligen Einrichtungen melden.
Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung haben
Härtefälle können zum Beispiel sein:
Die Gemeinde Linsengericht hat sich dazu entschieden, die Kita-Gebühren erst wieder zu erheben, sobald der Regebetrieb aufgenommen wird.
Aus organisatorischen Gründen, aber vor allem aus den hygienischen Gründen wird eine Mittagsverpflegung für die Kinder erst nach den Sommerferien angeboten werden können.