Richtiges Verhalten bei Schnee und Eis


Damit alle Linsengerichterinnen und Linsengerichter möglichst unfallfrei durch den Winter kommen, muss jeder seine Aufgaben erfüllen. Da sich die Anfragen häufen, welche Aufgaben das sind und wie bzw. wann sie zu erfüllen sind, wollen hierzu eine grobe Übersicht geben. Alle Pflichten und deren Ausführung können Sie der Straßenreinigungssatzung entnehmen. Die gesamte Satzung können Sie auf unserer Homepage unter „www.linsengericht.de – Rathaus & Verwaltung – Ortsrecht / Satzungen“ abrufen.

Grundsätzliches:

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Linsengericht besteht für alle Haus- und Grundstückseigentümer, oder der von ihm Verpflichtete (z. B. Mieter), die Pflicht zur Straßenreinigung und zum Winterdienst.

Wann müssen Sie zur Schaufel greifen?

Als Eigentümer müssen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr den Gehweg von Schnee freihalten und bei Glätte streuen (bzw. das Eis beseitigen). Bei Schneefall ist die Räumung sofort zu veranlassen. Als Streugut verwenden Sie bitte Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Streugut. Salz sollte nur in sehr geringen Mengen zur Beseitigung von festgetretenen Eis-/ Schneerückständen genutzt werden.

Ist in Ihrer Straße nur ein einseitiger Gehweg vorhanden, sind sowohl die Eigentümer an der Gehwegseite zur Räumung verpflichtet, als auch die Eigentümer, deren Grundstücke auf der gegenüberliegenden Seite des Gehweges liegen. In Jahren mit gerader Endzahl (2020) sind die Eigentümer an der Gehwegseite, in Jahren mit ungeraden Endziffern (2021), die Eigentümer der Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Gehweges verpflichtet. Hierbei ist der Gehweg über die Länge gegenüber des eigenen Grundstückes zu räumen.

Ist in verkehrsberuhigten Zonen kein Gehweg vorhanden, muss auf beiden Seiten der Straße am Rand ein Streifen von 1,50 m geräumt werden.


Wohin mit dem Schnee? Am besten in den Vorgarten. Als Autofahrer werden Sie selbst schon einmal festgestellt haben, dass es sich nur sehr schlecht ein- und ausparken lässt, wenn zu viel Schnee zwischen die parkenden Autos geschippt wurde.

Was Sie wissen sollten:

Es ist auch und vor allem in Ihrem Interesse, Ihre „Winterpflichten“ zu erfüllen. Sollten Sie als Grundstücksbesitzer Ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie persönlich haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.

Ihre Mithilfe beim Winterdienst durch die Gemeinde:

Sichere Straßen, Wege und Plätze im Winter sind eine wichtige Aufgabe. Deshalb stehen die Bauhof-Mitarbeiter in Rufbereitschaft und starten sofort in aller Frühe, damit Schnee und Glätte den Berufsverkehr nicht gänzlich lahmlegen. Wenn viele noch schlafen, wird bereits geschoben und gestreut.

Um den Winterdienst durch den Bauhof bestmöglich erfüllen zu können, brauchen wir Ihre Hilfe: wir bitten darum, in der Straße möglichst nicht versetzt zu parken. Besser noch ist es, die Fahrzeuge auf dem Grundstück abzustellen. Das ist vor allem in den steilen Straßen von hoher Bedeutung. Nur so ist gewährleistet, dass die Straßen geräumt werden können.

Ein Wort zum Schluss:

Wir alle nutzen Straßen und Gehwege. Also müssen alle ihr Bestes geben, um den Winter genießen zu können. Bitte seien Sie als Verkehrsteilnehmer zudem aufmerksam und haben Sie Verständnis dafür, dass die Straßen und Wege unserer Gemeinde im Winter nicht immer so komfortabel zu passieren sind wie im Sommer.