Die Gemeinde Linsengericht mit rund 10.000 Einwohnern gehört zum Main-Kinzig-Kreis und zählt zum Naherholungsgebiet Rhein-Main. Sie besteht aus fünf Ortsteilen und verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Vom Rathaus im Ortsteil Altenhaßlau sind es nur etwa 2 km zum Bahnhof oder zur Autobahn. Zu der Gemeinde gehören neben der Verwaltung auch noch vier Kindertagesstätten und ein Bauhof.
Für die Personalabteilung suchen wir zur personellen Verstärkung baldmöglichst
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Eine Änderung bzw. Ergänzung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Vorausgesetzt wird:
abgeschlossene Ausbildung „Verwaltungsfachangestellte/r, von Vorteil Verwaltungsfachwirt/in“ (Angestelltenprüfung II) oder Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung oder ein vergleichbarer Abschluss.
Weiterhin bringen Sie fachlich mit:
Berufserfahrung im Bereich der Personalverwaltung und/oder Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt sind von Vorteil
Das bringen Sie persönlich mit:
Unser Angebot für Sie:
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte entsprechend berücksichtigt.
Ehrenamtliches Engagement wird bei der Gemeinde Linsengericht gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, geben Sie dies bitte bei Ihrer Bewerbung an.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung an
Gemeindevorstand Linsengericht
Fachbereich Personal
Amtshofstr. 1, 63589 Linsengericht
oder per E-Mail an Personalverwaltung@linsengericht.de
Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.2021
Für weiter Auskünfte wenden Sie sich gerne an Frau Kuntner-Desch (Personalverwaltung) 06051/ 709-164 oder per E-Mail: andrea.kuntner-desch@linsengericht.de.
Mit Einreichung der Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens entsprechend des § 23 HDSIG zu. Ihre Daten werden mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und anschließend gelöscht. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister