Die hauptamtliche Stelle der Landrätin oder des Landrates des Main-Kinzig-Kreises ist neu zu besetzen. Sie/Er wird unmittelbar von den Kreisbürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Am Sonntag, dem 29.01.2023 findet die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates des Main-Kinzig-Kreises statt. Eine evtl. Stichwahl ist für Sonntag, 12.02.2023 vorgesehen.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 17.06.2023. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die vorläufigen Wahlergebnisse können am Sonntag, 29.01.2023 ab ca. 18:30 Uhr über die Votemanager App oder unter nachstehendem Link abgerufen werden:
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
anlässlich der Landratswahl am 29.01.2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.