Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Gelnhausen und Landgericht Hanau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Main-Kinzig-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wählbar sind Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind; die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstregenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten für das Schöffen- und Jugendschöffenamt bewerben sich bis spätestens zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Linsengericht, Hauptamt, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht.

Wer sich vorab informieren möchte: Bei der Online-Veranstaltung des Main-Kinzig-Kreises am 2. März um 18:30 Uhr werden erste Einblicke in das Schöffenamt und wichtige Basisinformationen gegeben:
Wie sieht die Arbeit von Schöffinnen und und Schöffen konkret aus? Welche Herausforderungen sind mit diesem Ehrenamt in der Strafgerichtsbarkeit verbunden? Und: kann das eigentlich jede/r? Diese und weitere Informationen werden in der Veranstaltung aufgegriffen. Zeit für die Fragen der Teilnehmer ist selbstverständlich gegeben. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Referent Jörg Schmitz ist seit 2019 Schöffe am Hanauer Landgericht und hat 2020 den YouTube-Kanal Schöffen TV gegründet.

Anmeldungen bitte an ehrenamtsagentur@mkk.de oder info@schoeffen-tv.de. Interessierte erhalten nach Anmeldung zwei Tage vor dem Termin per E-Mail den Einwahllink für die digitale Veranstaltung.

Der Link zur Homepage des Main-Kinzig-Kreises: MKK - Ehrenamtsagentur | Schöffen-Seminar