Baumgrabstätten

Parkähnliche Rasenfläche mit symetrisch angeordneten Bäumen entlang eines Kiesweges bei blauem Himmel mit leichten Schleierwolken


Bestattungen von Ascheresten sind an besonders ausgewiesenen Bäumen auf dem neuen Friedhof im OT Altenhaßlau im Wurzelbereich der Bäume möglich. Die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen.

An einer Baumgrabstätte können bis zu 8 Urnen beigesetzt werden. Pro Grabstelle ist nur eine Beisetzung möglich. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt.

Die Kennzeichnung der Baumgrabstelle kann durch den/die Nutzungsberechtigten mit Namenstafeln, auf welchen der Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen eingraviert werden können, erfolgen. Die Namenstafeln werden durch die Friedhofsverwaltung zentral beschafft und angebracht. Die Namenstafeln dürfen maximal eine Größe von 8 x 12 cm aufweisen.

Es ist untersagt, die Bäume darüber hinaus zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Weise zu verändern.

Drei Steinsäulen im Dreieck angeordnet auf gepflasterter Fläche aus Basaltsteinen

Das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen auf der Grabstätte ist nicht gestattet. Der Grabschmuck darf nur an einer gesondert ausgewiesenen Stelle abgelegt werden. Hierfür wurde ein Gedenkplatz eingerichtet.

Die Anlage und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Pflegeeingriffe sind insbesondere zulässig, soweit dieses aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist.

Ansonsten soll der Baumbestand in weitgehend naturbelassenem Zustand verbleiben.

Baumwahlgrabstätten

Für Baumwahlgrabstätten gelten dieselben Regelungen wie bei den Baumgrabstätten. Allerdings können sich die Nutzungsberechtigten die Lage der Grabstätte – je nach Verfügbarkeit – selbst aussuchen. Eine Baumwahlgrabstätte kann auch schon zu Lebzeiten reserviert werden. Hierzu bedarf es eines gesonderten Antrages bei der Friedhofsverwaltung Linsengericht.

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