Urnengrabstätten

In Reihen angeordnete Urnengrabstätten, welche mit Sandsteinplatten umrandet sind. Im Hintergrund sind Bäume und Hecken zu sehen.


Urnengräber werden auf allen Friedhöfen der Gemeinde Linsengericht angeboten. Es werden Urnengrabstätten für die Aufnahme von 2 und 4 Urnen angeboten.

Definition:

Urnengrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung abgegeben werden.

Gestaltung:

Für die Urnengrabstätten sind in den neuen Bereichen Sandsteinumrandungen vorgeschrieben. Diese werden durch ein von der Gemeinde Linsengericht beauftragtes Unternehmen verlegt.

Bezüglich der Gestaltung des Grabsteines oder der Ausgestaltung der Grabstelle gibt es vielfältige Möglichkeiten.

Weiterhin können Urnenbeisetzungen auf Erdbestattungen als Ausnahme erfolgen:

  • Reihengräber je Grabstelle eine Urne
  • Familiengräber je Grabstelle eine Urne

Urnenbestattungen als Zweitbestattung sind nur zulässig, wenn die Ruhefrist der letzten Erdbestattung in dieser Grabstätte noch mindestens 10 Jahre beträgt und die Nutzungszeit entsprechend der Ruhefrist nach § 12 Abs.5 a verlängert wird und die Zweitbelegungsgebühr entrichtet wird.

Ausnahmen sind nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung möglich.

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