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Ein Integrationskurs besteht aus:
Einige Personen haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs. Gehören Sie nicht dazu, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem teilnehmen. Dazu müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.
Das Gesetz legt fest, wer bei freien Kursplätzen zuerst eine Zulassung erhält. Vorrang haben:
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:
Integrationskurse werden in Vollzeit und Teilzeit angeboten.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einen Integrationskurs absolvieren möchten, müssen Sie beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.
Sie können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Kursteilnahme haben und außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs setzt außerdem voraus, dass Sie
bisherige Schullaufbahn nicht in Deutschland fortsetzen,
Weiterführende Informationen:
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)