Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.linsengericht.de veröffentlichen Website der Gemeinde Linsengericht.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18. Januar 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente: Ein Großteil der pdf-Dokumente, z.B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne sowie Satzungen sind derzeit nicht barrierefrei gestaltet bzw. können aufgrund ihrer Inhalte nicht barrierefrei gestaltet werden
  • Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte: trotz größter Sorgfalt können bei einzelnen Bildern Alternativtexte fehlen.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften: Unsere Startseite beginnt aufgrund der Teaserbox im Slider mit einer h2, statt der üblichen h1. Der eigentliche Seiteninhalt folgt jedoch auf die h1, so wie das auf allen sonstigen Seiten der Fall ist.
  • Kontraste: aufgrund der Farbgebung weisen einige Bereiche unseres Auftrittes nicht das erforderliche Kontrastverhältnis auf.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Abs. 5 HVBIT darstellen würde:

  • Ältere Dokumente und Formulare
  • Von Dritten bereitgestellte Dokumente
  • Keine Untertitel oder Transkriptionen bei Videos

Geplante Maßnahmen

  • Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien bis Ende 2025

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.11.2024 erstellt überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere rechts aufgeführten Kontaktpersonen an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Kontakt

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