Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.linsengericht.de veröffentlichen Website der Gemeinde Linsengericht.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18. Januar 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente (z. B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne)
  • Videos
  • Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Abs. 5 HVBIT darstellen würde:

  • Ältere Dokumente und Formulare
  • Von Dritten bereitgestellte Dokumente
  • Keine Untertitel oder Transkriptionen bei Videos
  • Einige Bilder, Grafiken und Objekte sowie Links enthalten keine Alternativtexte
  • Einige Seiten der Website der Gemeinde Linsengericht

Geplante Maßnahmen

  • Das Land Hessen wird bis Ende 2022 für die wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen Beschreibungen in leichter Sprache bereitstellen, diese werden dann übernommen.
  • Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte sowie Links werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien
  • Anpassung von Kontrasten – soweit mit dem corporate design vereinbar ist

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.01.2024 erstellt überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere rechts aufgeführten Kontaktpersonen an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

 

Kontakt

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