Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Bisherige, jahrzehntelang
unveränderte Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen erklärten Angaben (wie z. B. den Flächen) und den vom Finanzamt
automatisch beigesteuerten Faktoren. Diesen Messbetrag multipliziert dann Ihre Gemeinde vor Ort mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.
Für die geplante Umstellung sind Kommunen und Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und
Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen
Finanzamt einreichen. Die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ist in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis
zum 31. Oktober 2022 möglich. Die Abgabefrist wurde bis zum 31.01.2023 verlängert.
Das Finanzamt Hessen hat hierfür Informationen im Internet eingerichtet. Diese finden Sie unter:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an:
Finanzamt Gelnhausen
Frankfurter Str. 14
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051/860
E-Mail: Poststelle@FA-GEL.Hessen.de
Auf der Internetseite der Hess. Finanzverwaltung heißt es: „Sie sind verpflichtet, die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag elektronisch zu übermitteln.“ Deshalb können Vordrucke nur in Härtefällen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie nicht über einen PC oder ein mobiles Endgerät verfügen oder keinen Internetzugang haben. In diesem Fall
können Sie sich an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt wenden, um amtliche Vordrucke in Papierform zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass für Erklärungen, die in Hessen abzugeben sind, ausschließlich die hessischen Vordrucke zur
Verfügung stehen.
Stellen Sie Ihre Fragen bitte an das örtlich zuständige Finanzamt. Die Gemeinde Linsengericht kann Ihnen bezüglich der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag zum jetzigen Zeitpunkt keine weiterführenden Informationen und Auskünfte erteilen.
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Die Aufgabe der Finanz- und Steuerverwaltung ist die Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern sowie die Betreuung nachfolgender Themenbereiche:
Die Aufgabe der Gemeindekasse ist die Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs. Sie wird bei allen Zahlungsvorgängen betreffend die Gemeinde tätig, egal ob es sich hier um Ein- oder Auszahlungen handelt.
Ebenso ist die Gemeindekasse Ansprechpartner zum Thema:
Die Hauptaufgabe der Kämmerei ist die Erstellung des Haushaltsplanes sowie der jeweiligen Jahresabschlüsse.
Die Aufgabe der Finanzbuchhaltung ist die doppische Haushaltsführung bezogen auf das Ressourcenverbrauchs- und aufkommenskonzept einschließlich einer jährlichen Ergebniskontrolle. In Hessen geschieht dies unter dem Titel "Neues Kommunales Rechnungs- und Steuerungssystem (NKRS)".
Im Haushaltswesen sind die Komponenten Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanzierung verankert. Es dient der besseren Vergleichbarkeit und Ergebnisorientierung und ist verpflichtend. Im Rahmen der Finanzrechnung werden alle Ein- und Auszahlungen einer Periode erfasst, die Ergebnisrechnung enthält alle Erträge und Aufwendungen. Sowohl der Finanz- als auch der Ergebnisrechnung geht eine Planung voraus. Diese Planung und Umsetzung ist im Interesse der Kostenrechnung auf einzelne Kostenstellen differenziert.
an die Gemeinde Linsengericht können Sie uns gerne auf digitalem Wege per pdf senden.
Die Vierteljahresbeträge sind jeweils zum
15.02.,
15.05.,
15.08. und
15.11. eines Jahres fällig!