Hinweisgebersystem

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Allgemeine Informationen

Der Hessische Landtag hat am 24.05.2023 das Hessische Hinweisgebermeldestellengesetz (HHinMeldG) beschlossen, welches nun parallel mit dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes am 02.07.2023 (HinSchG) in Kraft getreten ist. Es dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gem. § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden. Hinweisgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Missständen, Korruption, Betrug und unethischem Verhalten. Ihre Informationen können dazu beitragen, die Qualität unserer Dienstleistungen zu verbessern und die Gemeindeinteressen zu schützen.

Rechtliche Informationen

Durch die Hinweisgeberrichtlinie, Richtlinie (EU) 2019/1937, sollen Personen, die Verstöße einer Behörde gegen gesetzliche oder interne Vorgaben wahrnehmen, geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen das EU-Recht melden. Dadurch tragen Personen als Hinweisgeber dazu bei, dass Verstöße aufgedeckt und unterbunden werden können. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in diesem Fall auf Missstände in der Behörde aufmerksam machen.

Interne und externe Meldestelle

In unserer Gemeindeverwaltung haben wir eine vertrauliche interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet. Diese Stelle nimmt Meldungen entgegen, überprüft sie und ergreift erforderliche Maßnahmen. Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von drei Monaten Informationen über den Bearbeitungsstand. Das HinSchG ermöglicht es Hinweisgebern, zu wählen, ob sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden möchten. Die externe Meldestelle auf Bundesebene ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Die Identität des Hinweisgebers wird in beiden Fällen grundsätzlich vertraulich behandelt.

Hinweis

Wir nehmen eingehende Hinweise sehr ernst. Wir weisen aber auch darauf hin, dass Sie durch Ihren Hinweis Personen beschuldigen und (dienst-)rechtliche Schritte auslösen können. Berücksichtigen Sie dies bitte, bevor Sie eine Meldung abgeben.

Schutz und Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeit und der Schutz der Identität der Hinweisgeber haben für uns höchste Priorität. Wir sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle gemeldeten Informationen angemessen behandelt werden.

Meldeformular

Über das nachfolgende Kontaktformular besteht die Möglichkeit, Hinweise zu melden. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität bleibt in diesem Fall gewährleistet. Er bietet Hinweisgebern mehr Schutz um Missstände anzuzeigen ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Bitte beachten Sie, dass eine Kontaktaufnahme nur möglich ist, wenn Kontaktdaten eingegeben werden. Die Angabe ihres Namens und ihrer Kontaktdaten werden vertraulich behandelt.


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