Geburt

Sie erwarten Nachwuchs? Herzlichen Glückwunsch. Mit Sicherheit haben Sie jetzt viele Fragen. Einige davon möchten wir ihnen gerne beantworten.

Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Wird ein Kind in Linsengericht geboren ist das Standesamt Linsengericht für die Beurkundung zuständig.

Um eine Geburt beurkunden zu können, werden Unterlagen benötigt, die je nach „persönlichen Umständen“ unterschiedlich sein können.

Hier beraten wir sie gerne persönlich.

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