Allgemeine Fragen können Ihnen vielleicht hier beantwortet werden. Sollten Sie Ihre Antwort nicht finden, wenden Sie sich bitte an die Kindergartenverwaltung.
LINSENKIDS bietet Ihnen viele Möglichkeiten. Durch Anlegen eins Elternkontos können Sie bei Ihrer gewünschten Einrichtung einen Betreuungsplatz vormerken. Sie können sich über die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen in Linsengericht informieren und durch ihre individuellen Betreuungskriterien das passende Betreuungsangebot finden.
Sobald das Kind geboren ist, ist eine Vormerkung möglich. Die Platzvergabe für die U3-Betreuung erfolg nach Alter des Kindes. Um aktuell berücksichtigt zu werden, beträgt das Mindesalter ein Jahr. Das Datum der Vormerkung spielt bei der Priorisierung keine Rolle.
Durch die Einrichtung eines Elternkontos erhalten Sie Zugang zum passwortgeschützten Bereich. Hier können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz vormerken und haben Zugriff auf Ihre Daten.
Im Online-Portal LINSENKIDS werden die Vormerkungen für Betreuungsplätze bei allen kommunalen Kindertagesstätten und der Kita REGENBOGENLAND (BHW) erfasst. Alle Betreuungsplätze werden ausschließlich über LINSENKIDS vermittelt und vergeben.
Sie erhalten eine Email, die Sie auffordert in Ihr Elternkonto zu schauen.
Ja, bei einem geplanten Umzug nach Linsengericht ist es möglich im Online-Portal LINSENKIDS eine Vormerkung zu erstellen. Wichtig ist, das geplante Umzugsdatum im Bemerkungsfeld einzutragen.
NEIN! Durch mehrere Benutzerkonten ist es dem System nicht mehr möglich die gültige Vormerkung ihrem Kind zuzuordnen und verzögert den gesamten Vermittlungsprozess. Dies kann sogar dazu führen, dass keine Berücksichtigung bei der Platzvergabe erfolgen kann.
Eltern die über keinen Internetzugang verfügen setzen sich mit der Kindergartenverwaltung im Rathaus in Verbindung.
Die Wartezeit ist sehr unterschiedlich und ist von freien Betreuungsplätzen abhängig.
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Kindertagesstätte) wird eine Gebühr erhoben. Nicht immer können die Gebühren von den Familien alleine getragen werden. In diesen Fällen kann auf Antrag die Gebühr ganz oder teilweise (einkommensabhängig) vom Jugendamt übernommen werden. Im Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe, werden diese Anträge bearbeitet und beschieden. Die Antragsformulare erhalten Sie per Download hier. Bitte senden Sie den Antrag an folgende Adresse:
Main-Kinzig-Kreis
Jugendamt
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Diese Vergabekriterien gelten aktuell nur für die Aufnahmen in den Linsengerichter Kindertagesstätten für Kinder unter 3 Jahre. Ausschlaggebend für die Vergabe eines U3-Platzes ist, dass das Kind mindestens 1 Jahr alt ist.
Im Fall von mehr Nachfragen als freien Plätzen, ist die Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. einer/eines alleinerziehenden oder minderjährigen Mutter/Vaters (gem. §24 SGB VIII) durch eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Bescheinigung über eine Berufstätigkeit beider Elternteile sollte bereits im Vorfeld abgegeben werden, jedoch spätestens 8 Wochen nach der Aufnahme in der Kita. Liegt bis dahin keine Bescheinigung des Arbeitgebers vor, wird der Platz zum nächsten ersten des Folgemonats weiter vergeben. Integrationsplätze bieten wir Kinder ab 3 Jahren in der Kita „Regenbogenland“ an. Die Vergabe der Plätze erfolgt in jedem Fall nach Geburtsdatum nicht nach Anmeldedatum.
Der Besuch des Kindergarten ist der Eintritt in eine neue Lebensphase. Daher ist die Eingewöhnungsphase in den ersten Tagen eine ganz besondere Zeit für die Kinder und ein großes Ereignis. Wie lange eine gute Eingewöhnung funktioniert, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa dem Charakter und den Vorerfahrungen des Kindes. Aber auch die Eltern tragen zu einer erfolgreichen Eingewöhnung entscheidend bei. Wir bieten in dieser Zeit eine gezielte Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und den Familien an. Uns ist es besonders wichtig, den Kindern Halt und Geborgenheit zu geben und die Familien während des Ablösungsprozesses einfühlsam zu begleiten.
Ja, für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die neu in der Kita aufgenommen werden, müssen Eltern seit März 2020 einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) oder ein ärztliches Attest über Immunität gegen Masern/medizinische Kontraindikation erbringen.
Betreuungszeiten, Gebühren:
Zusätzliche Betreuungszeiten nur bei der Einrichtung Hasselbachzwerge in Altenhaßlau wählbar:
Betreuungszeiten, Gebühren:
Zusätzliche Betreuungszeiten nur bei der Einrichtung Hasselbachzwerge in Altenhaßlau wählbar!