Das Wappen


Entstehung des Wappens

Nachforschungen über die Entstehung des Wappens führen zu einem Gutachten des Staatsarchivs Wiesbaden aus dem Jahre 1950, das in Zusammenarbeit mit der damaligen Gemeinde Altenhaßlau erstellt wurde.


  • Pfarreisiegel

    Erstmals im Jahre 1461 nachweisbar, erscheint das Wappen zuerst in einem Pfarrsiegel, mit dem ein damals aufgenommenes Gerichtsweistum besiegelt wurde. Das dabei gerichtsamtlich verwendete Pfarreisiegel stimmt inhaltlich völlig mit einem seit 1670 nachweisbaren Siegel des Gerichts Altenhaßlau überein; denn beide Siegel zeigen unter einem Geistlichen mit Stab und Buch ein Wappenschild mit Schildhaupt und Sparren im Felde.

  • Altenhaßlauer Glocke

    Dieses Wappen kehrt auch auf der Altenhaßlauer Glocke aus dem Jahr 1675 wieder. Seine Bedeutung liegt auf der Hand: Bei diesem charakteristischen Zeichen handelt es sich offensichtlich um ein großes gotisches „A“, wie es der Formsprache des späten Mittelalters entspricht. Es ist also, in Übereinstimmung mit einer auch sonst bezeugten heraldischen Gepflogenheit, der Anfangsbuchstabe der Gemeinde und ihres Gerichts auf dem Wappen verwendet worden.

  • Gerichtssiegel

    Die zweifellos den Hl. Martin als Patron der Kirche darstellende Bischofsgestalt des älteren Pfarrei- und das ihm nachgebildete Gerichtssiegel verschwindet jedoch aus dem jüngeren GERICHT INSIEGEL ZU ALTENHASSLAU im Jahre 1724, in dem nur noch das Schild mit dem Ortsnamengemerke erscheint. Hiernach wurde der Gemeinde Altenhaßlau das in Hanauer Farben gesetzte Wappen im Jahre 1951 auf Antrag von der Hessischen Landesregierung verliehen.

  • Wappentradition

    Besonders erwähnenswert ist die Tatsache, dass dadurch eine örtliche Wappentradition fortgeführt wurde, die nicht nur auf ein halbes Jahrtausend zurückblickt und in dieser Weise für dörfliche Gemeinden fast einzigartig ist, sondern mit diesem alten und ehrwürdigen Symbol auch ein heraldisch einwandfreies Zeichen gewählt wurde. Es ist umso höher einzuschätzen, weil es auch heute noch ohne weiteres verständlich ist und durch seine klare Schlichtheit besonders einprägsam und wirkungsvoll erscheint. Vertieft wird dieser Eindruck durch die einfache und plastische Farbgebung, welche die alten hanauischen Landesfarben nicht nur aus künstlerischen Gründen aufgenommen hat, sondern dieses Mittel zugleich nutzt, um damit die frühere Zugehörigkeit der Gemeinde zur Grafschaft Hanau darzustellen.

  • Wappenzeichnung

    Die Ausführung der Wappenzeichnung stammte von einem vom Staatarchiv beauftragten Künstler und wurde heraldisch als einwandfrei bezeichnet.

  • Gebietsreform

    Die hessische Gebietsreform und damit verbunden der freiwillige Zusammenschluss der  Ortschaften Altenhaßlau, Eidengesäß, Geislitz mit Hof Eich und Großenhausen mit Waldrode im Jahre 1970 (Lützelhausen kam erst ein Jahr später dazu) brachte neue Richtlinien für die Berechtigung zur Führung von Wappen, Flaggen und Dienstsiegeln mit sich. Eine Mitteilung des Landrates (damals noch Kreis Gelnhausen) im Jahre 1972 stellte Gemeindevorständen zwei Möglichkeiten der Wappen- und Dienstsiegelfortführung zur Wahl:

    • Heraldisch unveränderte Übernahme des Wappens oder der Flagge der früheren, durch den Zusammenschluss aufgelösten Gemeinde gemäß § 14, Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in einem vereinfachten Verfahren, oder
    • ein geändertes ggf. aus verschiedenen heraldischen Symbolen der aufgelösten Gemeinden neu geschaffenes Wappen (Flagge) mit dem damals üblichen Verwaltungsverfahren, d. h. Vorlage eines Gutachtens des zuständigen Staatsarchivs und einer Wappenzeichnung.
  • Gerüchte

    Gerüchte, dass die Gemeinde Linsengericht im Rahmen der Gebietsreform an die Stadt Gelnhausen angegliedert werden sollte, verschoben jedoch den Antrag eines neuen Gemeindewappens in das Jahr 1974. Nach einer Stellungnahme der Heimatforscher Karl Morgenstern und Dr. Fritz Hasenritter aus Eidengesäß, die sich ausdrücklich für die Übernahme des alten Altenhaßlauer Wappens aussprachen, beschloss die Gemeindevertretung das Recht zur Führung des Wappens für die Gemeinde Linsengericht zu beantragen.

  • Genehmigung zur Führung des Wappens

    Im Namen des Landes Hessen erteilte der hessische Minister Bielefeld am 6. November 1974 der Gemeinde Linsengericht im Main-Kinzig-Kreis, Regierungsbezirk Darmstadt, gemäß § 14, Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBl. S. 103) die Genehmigung, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen:

    In goldenem Schild ein gotisches großes rotes A