Steuern und Abgaben

Die Aufgabe der Finanz- und Steuerverwaltung ist die Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern sowie die Betreuung nachfolgender Themenbereiche:

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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Bei Fragen rundum das Thema Unbedenklichkeitsbescheingungen, wenden Sie sich bitte direkt an das
Steueramt:

Tel.: 06051 / 709-141 oder per E-Mail an
steueramt@linsengericht.de

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Fälligkeit von Steuern und Abgaben

Die Vierteljahresbeträge sind
jeweils zum                       15.02.                                  15.05.                                       15.08. und                               15.11. eines Jahres fällig!

Die Hundesteuer ist
jeweils zum
01.07. eines Jahres fällig