Die Aufgabe der Gemeindekasse ist die Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs. Sie wird bei allen Zahlungsvorgängen betreffend die Gemeinde tätig, egal ob es sich hier um Ein- oder Auszahlungen handelt.
Ebenso ist die Gemeindekasse Ansprechpartner zum Thema:
Die Vierteljahresbeträge sind jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig.
Die Hundesteuer ist jeweils zum 01. Juli eines Jahres fällig.
IBAN DE59 5066 1639 0003 2010 74 | BIC GENODEF1LSR
IBAN DE56 5075 0094 0000 0010 54 | BIC HELADEF1GEL
Geben Sie bei Überweisungen bitte immer das vollständige Kassenzeichen im Verwendungszweck an. Nur so können wir eine eindeutige und schnelle Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleisten.
Wir bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit Ihre fälligen Forderungen einfach und bequem per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto einzuziehen.
Selbstverständlich können Sie Einzahlungen auch direkt vor Ort in bar oder per EC-Kartenzahlung leisten.