Für die anstehende Neuwahl der Schiedsperson können sich interessierte Personen zur Wahl stellen. Für die Eignung gelten die Voraussetzungen nach § 3 HSchAG. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Interessierte Personen können sich mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 16.02.2024 bei dem
Gemeindevorstand Linsengericht
- Hauptamt -
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
bewerben.
Für die Anforderung eines Bewerbungsformulars und/oder bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Hauptamtes unter der Telefonnummer 06051 709-120 oder unter der E-Mail-Adresse info@linsengericht.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://www.linsengericht.de.
Linsengericht, 30.01.2024
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister
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