Neuwahl der Schiedsperson

Schiedsamtsbezirk Linsengericht

Für die anstehende Neuwahl der Schiedsperson können sich interessierte Personen zur Wahl stellen. Für die Eignung gelten die Voraussetzungen nach § 3 HSchAG. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

Interessierte Personen können sich mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 16.02.2024 bei dem

Gemeindevorstand Linsengericht
- Hauptamt -
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht

bewerben.

Für die Anforderung eines Bewerbungsformulars und/oder bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Hauptamtes unter der Telefonnummer 06051 709-120 oder unter der E-Mail-Adresse info@linsengericht.de gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://www.linsengericht.de.

Linsengericht, 30.01.2024

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.

Albert Ungermann
Bürgermeister


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