Räumung der Gräber, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist


Auf Grund des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 05.07.2007 i.V. mit der Friedhofsordnung der Gemeinde Linsengericht vom 29.08.2019 wird hiermit folgendes bekannt gegeben:

Die Gemeinde Linsengericht beabsichtigt, auf allen Friedhöfen des Gemeindegebietes Gräber zu räumen,

  • deren Nutzungsrecht abgelaufen ist und deren Angehörige nach unseren Unterlagen nicht mehr feststellbar sind;
  • die nicht der Friedhofsordnung entsprechend gepflegt und unterhalten werden.

Diese Gräber werden im Zuge der diesjährigen Standfestigkeitsüberprüfung in der 11. Kalenderwoche festgestellt und gekennzeichnet.

Sollten sich bis zu einem Zeitraum von 8 Wochen ab der Kennzeichnung keine Nutzungsberechtigten bei der hiesigen Friedhofverwaltung gemeldet haben, wird davon ausgegangen, dass Nutzungsberechtigte im Sinne unserer Friedhofsordnung nicht mehr vorhanden sind.

Diese Grabstellen werden dann durch den Bauhof der Gemeinde Linsengericht eingeebnet.

Werden nachträglich Nutzungsberechtigte festgestellt, müssen diesen die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt werden.

Für Rückfragen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Linsengericht. 1.Obergeschoss, Zimmer 1.18 während der Sprechzeiten oder unter der Rufnummer 06051 709-126 zur Verfügung.

Linsengericht, 15.02.2024

Der Vorstand

der Gemeinde Linsengericht

gez.:

A. Ungermann

Bürgermeister