Standesamt

Das Standesamt ist für die Erledigung der durch das Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, wie z. B. der Führung von Personenstandsregistern, Ausstellung von Personenstandsurkunden, Durchführung von Eheschließungen und weiteren personenstandsrechtlichen Aufgaben zuständig.


Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.