Sie können jederzeit gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich kostenfrei ein.
Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion für den elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde kostenfrei beantragen.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.