Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Es ist möglich, dass Sie sich eine deutsche Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen.
Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.