Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
Nutzungsmöglichkeiten sind
Er besteht im Allgemeinen aus:
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Zuständig sind die Städte und Gemeinden.
Keine
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies ebenfalls verpflichtend.
Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.