Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
Zuständig sind die Städte und Gemeinden.
Keine
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.