Werden fällige öffentlich-rechtliche Forderungen trotz Mahnung nicht fristgerecht gezahlt, kann die Gemeindekasse einen Vollstreckungsauftrag anweisen, den Geldbetrag von den Zahlungspflichtigen persönlich einzufordern oder ersatzweise eine Pfändung durchführen. Die zuständige Vollstreckungsstelle ist gem. § 16 (2) HessVwVG der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises – Kreiskasse – als Vollstreckungsbehörde.
Der überwiegende Teil der kommunalen Forderungen ist öffentlich-rechtlich begründet. Dazu zählen:
Privatrechtliche Forderungen werden in Hessen durch die Gerichtsvollzieher des jeweils zuständigen Amtsgerichtes vollstreckt. Das zuständige Amtsgericht für die Gemeinde Linsengericht ist das Amtsgericht Hünfeld, Hauptstr. 24 36088 Hünfeld.
Bei privatrechtlichen Forderungen handelt es sich, z. B. um