Die Gemeinde Linsengericht bietet Ihnen die Möglichkeit fällige Forderungen einfach und bequem per SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Die Teilnahme an einem SEPA-Lastschriftverfahren bietet Ihnen erhebliche Vorteile in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs:
Bitte beachten:
Wenn Ihr Konto bei unserer Lastschrift nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens Ihres Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Die hierbei entstehenden Kosten (z. B. Bankrückbuchungsgebühren, welche dem Konto der Gemeinde Linsengericht belastet werden) gehen zu Ihren Lasten, d. h. zu Lasten der/des Zahlungspflichtigen gegenüber der Gemeinde Linsengericht.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Bei Änderung der Bankverbindung, ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und im Original wieder bei der Gemeinde Linsengericht abzugeben. Des Weiteren dürfen SEPA-Lastschriftmandate bei sämtlichen Grundbesitzabgaben nur von dem/den Eigentümer/n erteilt werden, da nur diese auch den Abgabenbescheid erhalten.