- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
- Bauen & Verkehr
Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:
Sie können das ausgefüllte Formblatt für die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen. Welche Stellen dafür in der Regel zuständig sind, erfahren Sie direkt aus dem Formblatt.
Alternativ können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen, indem Sie das besondere Verfahren für den digitalen Lebensnachweis nutzen.
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort bestätigt.