Antrag auf eine Baugenehmigung stellen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von (baulichen) Anlagen oder von Teilen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.

    Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

    Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen digital im Bauportal oder analog einreichen. 


    Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben. 

    Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein. 

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

  • Voraussetzungen

    Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Folgende Liste soll als Orientierung dienen, kann jedoch im Einzelfall abweichen (Art der Bauvorlage/ Anzahl).
    Weitere Informationen finden sich im Bauvorlagenerlass von 2018 oder kann im Rahmen der Bauberatung vorabgeklärt werden.

    1. Antragsformular BAB 01 (1-fach)
    2. Statistischer Erhebungsbogen (1-fach)
    3. Kopie des Handels-/Vereinsregisterauszugs/Gesellschaftervertrags (1-fach)
    4. Handlungsvollmachten im Original (1-fach)
    5. Nachweis der Bauvorlageberechtigung (1-fach)
    6. ggf. Antrag auf Befreiung, Ausnahme oder Abweichung BAB 10 (4-fach)
    7. Übersichtsplan mit Kennzeichnung des Baugrundstücks, Maßstab 1:10.000 – 1:25.000 (4-fach)
    8. Liegenschaftsplan nach Nr. 2, Tabelle 2 des Bauvorlagenerlasses Maßstab 1:500 (4-fach)
    9. Freiflächenplan (4-fach)
    10. Bauzeichnung: Grundrisse, Schnitte, Ansichten (4-fach)
    11. Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung (4-fach)
    12. Einfügungsnachweis gemäß § 34 BauGB, soweit nicht in den Bauzeichnungen dargestellt (4-fach)
    13. Berechnung des Bruttorauminhalts (4-fach)
    14. Berechnung der Bruttogrundfläche und der Nutzfläche (4-fach)
    15. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (4-fach)
    16. Abstandsflächennachweis (4-fach)
    17. Stellplatznachweis (4-fach)
    18. Darstellung der Lüftungs- und Feuerungsanlagen (4-fach)
    19. Bodengutachten bei festgesetzten Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen (3-fach)
    20. Nachweis der Barrierefreiheit (§ 54 Abs. 1, 2 HBO), Planungskonzept „Barrierefreies Bauen BAB 34, BAB 35 (1-fach)
    21. Hygienegutachten (§ 2 Abs. 3 HHygVO) (2-fach)
    22. Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes, im Rahmen der beantragten Abweichung (3-fach)
    23. Standsicherheitsnachweis (2-fach) (bei Sonderbauten)
    24. Brandschutzkonzept (3-fach) (bei Sonderbauten)
    25. Checkliste Artenschutz (2-fach)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. den kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzungen erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden (www.wirtschaft.hessen.de). Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und/oder der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser oder der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein.
    Die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Linsengericht

Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt

Gebäude C
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen