Bauvoranfrage stellen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Main-Kinzig-Kreis
    Bauordnungsamt

    Gebäude C
    Barbarossastr. 20
    63571 Gelnhausen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind.

    Folgende Liste soll als Orientierung dienen, kann jedoch im Einzelfall abweichen (Art der Bauvorlage/ Anzahl).
    Weitere Informationen finden sich im Bauvorlagenerlass von 2018 .

    1. Vordruck „Bauantrag / Bauvoranfrage“ (1-fach)
    2. aktueller Liegenschaftsplan (4-fach)
    3. eventuell Grundrisse (4-fach)
    4. eventuell Schnitte (4-fach)
    5. eventuell Ansichten (4-fach)
    6. Formlose Bau- und Nutzungsbeschreibung (4-fach)
    7. eventuell Berechnung des Bruttorauminhalts (4-fach)
    8. eventuell Berechnung der Bruttogrundfläche und der Nutzfläche (4-fach)
    9. eventuell Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (4-fach)
    10. eventuell Nachweis der Nichtvollgeschossigkeit (4-fach)

    Der Vordruck, ein Liegenschaftsplan und die Beschreibung des Vorhabens müssen immer beigefügt sein.
    Die weiteren Unterlagen sind abhängig von der konkreten Voranfrage. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der endgültigen Baugenehmigungsgebühr betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr ist zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr anzurechnen, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

Zuständige Abteilungen