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Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.
Main-Kinzig-Kreis
Bauordnungsamt
Gebäude C
Barbarossastr. 20
63571 Gelnhausen
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind.
Folgende Liste soll als Orientierung dienen, kann jedoch im Einzelfall abweichen (Art der Bauvorlage/ Anzahl).
Weitere Informationen finden sich im Bauvorlagenerlass von 2018 .
Der Vordruck, ein Liegenschaftsplan und die Beschreibung des Vorhabens müssen immer beigefügt sein.
Die weiteren Unterlagen sind abhängig von der konkreten Voranfrage.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der endgültigen Baugenehmigungsgebühr betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr ist zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr anzurechnen, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.