Abfall: Sperrmüll

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Pro Quartal werden maximal 3 Kubikmeter Sperrmüll kostenfrei an der Grundstücksgrenze geholt. Es werden nur sperrige Gegenstände des Haushaltes mitgenommen, die aufgrund ihrer Abmessungen nicht in die Restmülltonne bzw. in den Müllsack passen.

    Nicht zum Sperrmüll gehören

    • kesseldruckimprägniertes Holz, Gartenzäune, Fenster, 
    • Gehölzschnitt, Baumwurzeln, 
    • Metall, Styropor, 
    • Bauschutt, Baumaterial, 
    • Leuchtstoffröhren, Kühlgeräte, 
    • Sonderabfälle, Autoteile (auch Reifen), 
    • Glas, Fernseher, PC-Monitore, Elektroklein- und Elektrogroßgeräte, 
    • mit Abfall gefüllte Säcke, Kartons und Kisten.

    Sperrmüll anmelden / reklamieren

    +49 6051 709-700