Europawahl - Wahlbekanntmachung



  1. Am 26.05.2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
    Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

2.
Die Gemeinde ist in folgende 8 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk
Nummer

Bezeichnung des Wahlbezirks

Bezeichnung des Wahlraums

1

00001 – Altenhaßlau Zehntsch. li.

Zehntscheune Altenhaßlau Parterre links

2

00002 – Altenhaßlau Zehntsch. re

Zehntscheune Altenhaßlau Parterre rechts

3

00003 – Altenhaßlau Brentanosch.

Brentanoschule Altenhaßlau

4

00004 – Eidengesäß Weiße Taube

Weiße Taube Eidengesäß

5

00005 – Eidengesäß Bürgerhaus

Bürgerhaus Eidengesäß

6

00006 – Geislitz Ortsverwaltung

Ortsverwaltung Geislitz

7

00007 – Großenhausen Sport- u. Kulturheim

Sport- u. Kulturheim Großenhausen

8

00008 – Lützelhausen ehem. Schule

Ehem. Schule Lützelhausen

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22.04.2019 bis 05.05.2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberech­tigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr in 63589 Lin­sengericht, Amtshofstraße 1, zusammen.

3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver­zeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurz­bezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht er­kennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Fest­stellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimm­zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem un­terschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Euro­päischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Linsengericht, 30.04.2019

Der Vorstand

der Gemeinde Linsengericht

gez.

Albert Ungermann
Bürgermeister