Ankündigung der Einziehung einer Straßenstrecke


Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.

Eine Teilstrecke der Gemeindestraße „Kleinbahnweg“, Straßenparzelle 19/23 in Flur 4 mit einer Fläche von 170 m² sowie ein Teil der Straßenparzelle 19/24 in Flur 4 bis zur Verlängerung der Grenze zu Flurstück 19/26 mit einer Fläche von 645,50 m² gelegen in Linsengericht OT Altenhaßlau, Main-Kinzig-Kreis, Regierungsbezirk Darmstadt ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Es ist beabsichtigt, dieses Straßenstück mit Wirkung vom 01.10.2023 einzuziehen. Die einzuziehende Straßenstrecke hat eine Fläche von insgesamt rd. 816 m². Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können während der Dienststunden von Montag bis Freitag im Bauamt der Gemeinde Linsengericht, Zimmer 1.15 des Rathaus Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstr. 1, 63589 Linsengericht, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Linsengericht, den 22.05.2023

Der Vorstand der Gemeinde Linsengericht
gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister