Einziehung Teilstrecke Kleinbahnweg


Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.

Die in der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Main-Kinzig-Kreis, Regierungsbezirk Darmstadt, gelegene Teilstrecke „Kleinbahnweg“ ist für den Verkehr entbehrlich geworden und wird deshalb mit Wirkung vom heutigen Tage eingezogen. Bei der eingezogenen Straßenstrecke handelt es sich um das Teilstück aus den Grundstücken Gemarkung Altenhaßlau, Flur 4, Flurstück 19/23 mit einer Fläche von 170 m² sowie ein Teil der Straßenparzelle 19/24 ebenfalls in Flur 4 bis zur Verlängerung der Grenze zu Flurstück 19/26 mit einer Fläche von 645,50 m². Mit dem Tage des Wirksamwerdens der Einziehungsverfügung endet die Eigenschaft als öffentliche Straße.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand Linsengericht, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht zu erheben.

Linsengericht, den 18.10.2023

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.
A. Ungermann
Bürgermeister