Bauleitplanung der Gemeinde Linsengericht Bebauungsplan "Raiffeisenstraße", OT Lützelhausen


Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linsengericht hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ erlassen.

Es ist Ziel die ehemals gewerblich genutzte Fläche in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Es dürfen während der Veränderungssperre keine Vorhaben im Sinne § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden.

Es dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden.

Linsengericht, 14.12.2023

Der Vorstand der
Gemeinde Linsengericht

gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister