Bauleitplanung der Gemeinde Linsengericht Bebauungsplan "Am Weinberg II", OT Lützelhausen


Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht hat in seiner Sitzung am 21.08.2023 den ergänzenden Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und den Beschluss zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Die räumlichen Geltungsbereiche sind aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Linsengericht, OT Lützelhausen, Eidengesäß und Großenhausen, mit Begründung in der Zeit vom

11.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023

im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, Zehntscheune, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.

Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, eingebracht werden.

Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung Linsengericht sind:

Montag bis Freitag                    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Des Weiteren bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 06051-709-123 oder 06051-709-170. Die Anregungen können auch zur Niederschrift eingebracht werden.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 11.09.2023 auf der Internetseite der Gemeinde Linsengericht, www.linsengericht.de und über das zentrale Internetportal des Landes (https:/bauleitplanung.hessen.de/) sowie unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 09.06.2023),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 07.06.2023).

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tieren in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 09.06.2023),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 07.06.2023).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 09.06.2023),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 07.06.2023).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 09.06.2023),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 07.06.2023).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 07.06.2023).

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Linsengericht den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Linsengericht, 28.08.2023

Der Vorstand der
Gemeinde Linsengericht

gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister