Räumung der Gräber, die nicht der Friedhofsordnung entsprechend gepflegt und unterhalten werden


Auf Grund des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen i.V. mit der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Linsengericht vom 29.08.2019 beabsichtigt die Gemeinde Linsengericht, auf den Friedhöfen des Gemeindegebietes folgende Gräber zu räumen:

Altenhaßlau (alt)

Doppelgrabstätte Schäffer, Jakob, verstorben am 05.09.1982 und Schäffer, Theresia, verstorben am 01.03.1993,

da dieses bei einer Ortsbesichtigung aufgefallen ist und deren Angehörige nach unseren Ermittlungen verstorben sind.

Es wird davon ausgegangen, dass Nutzungsberechtigte im Sinne unserer Friedhofsordnung nicht mehr vorhanden sind.

Diese Grabstätten werden nach Ablauf von 8 Wochen durch den Bauhof eingeebnet.

Sollten Nutzungsberechtigte nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt.

Für Rückfragen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Linsengericht während der Sprechzeiten unter der Rufnummer 06051/709-126 zur Verfügung.

Linsengericht, 12.06.2024

Der Vorstand der Gemeinde Linsengericht

gez.:

Albert Ungermann

Bürgermeister