Räumung der Gräber, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist


Auf Grund des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen i.V. mit der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Linsengericht vom 29.08.2019 beabsichtigt die Gemeinde Linsengericht, auf den Friedhöfen des Gemeindegebietes folgende Gräber zu räumen:

Altenhaßlau (alt)

Doppelgrab Pauli, Friedrich, verstorben am 09.12.1969, Anna, verstorben am 14.03.1981, Nittel-Fischer, Henriette, verstorben am 30.03.1996 und Franz Marzell, verstorben am 13.08.1999

Eidengesäß

Reihengrab Samueli, Genoveva, verstorben am 23.11.1991

da diese bei einer Ortsbesichtigung aufgefallen sind und deren Angehörige nach unseren Unterlagen nicht mehr feststellbar oder verstorben sind.

und

Altenhaßlau (alt)

Doppelgrab Seemann, Georg, verstorben am 26.12.1972 und Theresia, verstorben am 14.02.1985

Dreiergrab Siegfart, Katharina, verstorben in 1961, Friedrich, verstorben in 1964 und Engel, Marie, verstorben am 27.01.1985

Urnengrab Burzlaff, Bruno Otto, verstorben am 16.01.1985 und Martha Helene, verstorben am 23.04.1985

da deren Nutzungsrecht abgelaufen ist und deren Angehörige nach unseren Unterlagen nicht mehr feststellbar oder verstorben sind.

Es wird davon ausgegangen, dass Nutzungsberechtigte im Sinne unserer Friedhofsordnung nicht mehr vorhanden sind.

Diese Grabstätten werden nach Ablauf von 8 Wochen durch den Bauhof eingeebnet.

Sollten Nutzungsberechtigte nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt.

Für Rückfragen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Linsengericht während der Sprechzeiten unter der Rufnummer 06051/709-6106 zur Verfügung.

Linsengericht, 07.05.2025

Der Vorstand der Gemeinde Linsengericht
gez.:
Albert Ungermann
Bürgermeister