Fälligkeit von Steuern und Abgaben


Es wird darauf hingewiesen, dass die Vierteljahresbeiträge zum 15.05.2026 fällig sind für

Steuern und Abgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Hundesteuer etc.)

und

Gewerbesteuervorauszahlungen

Wir bitten weiterhin höflich, von Barzahlungen auf der Gemeindekasse Abstand zu nehmen und stattdessen die fälligen Beträge auf unser Bankkonto zu überweisen. Die Bankverbindung, sowie die zu zahlenden Beträge entnehmen Sie bitte Ihrem jeweiligen Abgabenbescheid. Bitte vergessen Sie nicht, stets das Kassenzeichen anzugeben!

Gerne können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung /SEPA-Lastschriftmandat erteilen, das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.linsengericht.de.
Bitte beachten Sie, dass neu abgegebene Sepa-Mandate, die nach dem 08.05.2026 eingehen, zur Abbuchung 15.05.2026 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Wir bitten um Einhaltung des Zahlungstermins, da nach Ablauf der Frist kostenpflichtige Mahnungen ergehen.     

Linsengericht, den 06.05.2026

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.:

Albert Ungermann
Bürgermeister