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Wahlen
Der unter der laufenden Nummer 5 aufgeführte Wahlbewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste/FWG Linsengericht (BGL-FWG) für die Gemeindewahl am 15.03.2026, Klaus Balzer (BGL-FWG), ist aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste/FWG Linsengericht (BGL-FWG) unter der laufenden Nummer 23 für die Gemeindewahl am 15.03.2026, Heinz Breitenbach (BGL-FWG), hat auf sein Mandat verzichtet.
Aufgrund des Verzichts von Herrn Klaus Balzer und Herrn Heinz Breitenbach wird gemäß § 34 KWG die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Bürgerliste/FWG Linsengericht (BGL-FWG) unter der laufenden Nummer 7 für die Gemeindewahl am 15.03.2026, Nadine Herbst (BGL-FWG), als Nachrückerin in die Gemeindevertretung Linsengericht festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Linsengericht, 05.05.2026
gez.
Sigrid Pollmanns
Gemeindewahlleiterin