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Wahlen
Der unter der laufenden Nummer 1 aufgeführte Wahlbewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) für die Gemeindewahl am 15.03.2026, Markus Betz (CDU), ist aus der Gemeindevertretung ausgeschieden.
Aufgrund des Verzichts von Herrn Markus Betz (CDU) wird gemäß § 34 KWG die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) unter der laufenden Nummer 15 für die Gemeindewahl am 15.03.2026, Sabine Schmidt (CDU) als Nachrückerin in die Gemeindevertretung Linsengericht festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Linsengericht, 02.06.2026
gez.
Sigrid Pollmanns
Gemeindewahlleiterin