Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Linsengericht vom 23.10.2018


Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung in Linsengericht am 21.04.2026 folgende Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung vom 23.10.2018 i. d. F. vom 24.02.2025 beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Linsengericht vom 23.10.2018 i. d. F. vom 24.02.2025 wird wie folgt geändert:

  1. § 2 (1) wird wie folgt neu gefasst:

Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

  1. Haupt- und Finanzausschuss
  2. Ausschuss für Umwelt und Infrastruktur
  3. Ausschuss für Soziales und Kultur

 

2. In § 2 (2) wird die Zahl der Ausschussmitglieder auf „8“ festgelegt.

3. In § 3 (2) wird die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter der od. des Vorsitzende/n der Gemeindevertretung wird auf „3“ festgelegt.

4. § 4 (2) wird wie folgt neu gefasst: „Die Zahl der Beigeordneten beträgt „10“.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Linsengericht, den 21.04.2026

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister